Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmer:innen in Österreich mit vergleichsweise geringem Jahresumsatz. Wenn du unter die Regelung fällst, stellst du deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und musst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Im Gegenzug darfst du aber auch keine Vorsteuer abziehen. Das bedeutet: Wenn du für dein Unternehmen etwas kaufst, zahlst du die enthaltene Umsatzsteuer zwar mit, kannst sie aber nicht vom Finanzamt zurückholen.

Kurz gesagt: Als Kleinunternehmer:in verrechnest du keine USt, führst keine USt ab und hast keinen Vorsteuerabzug. Für viele Freelancer, Kreative und nebenberuflich Selbstständige ist das trotzdem die einfachste Lösung.

Kleinunternehmergrenze 2026 in Österreich

Die Kleinunternehmergrenze beträgt in Österreich seit 2025 55.000 € pro Kalenderjahr. Diese Grenze gilt auch 2026.

Wichtig: Seit der neuen Regelung wird nicht mehr wie früher eine fiktive Umsatzsteuer herausgerechnet. Entscheidend ist das vereinbarte Entgelt, also der Umsatz, den du tatsächlich für deine Leistungen oder Lieferungen ansetzt.

Merke: Die normale Kleinunternehmergrenze liegt bei 55.000 €. Mit der 10-%-Toleranz kann es im laufenden Jahr bis zu 60.500 € gehen.

Was zählt zur Kleinunternehmergrenze?

Grundsätzlich zählen die Umsätze, die du mit deinem Unternehmen im Kalenderjahr erzielst. Dazu gehören sowohl Umsätze an Privatkund:innen als auch Umsätze an Unternehmen.

Typische Umsätze, die mitzählen

  • Honorare aus Dienstleistungen
  • Verkäufe von Produkten oder digitalen Produkten
  • Projektumsätze, Aufträge und laufende Kund:innenarbeiten
  • Anzahlungen und Teilzahlungen
  • Umsätze aus mehreren selbstständigen Tätigkeiten

Umsätze, die gesondert zu prüfen sind

Nicht jeder Betrag ist automatisch relevant für die Kleinunternehmergrenze. Bei grenzüberschreitenden Leistungen, Reverse-Charge-Fällen, EU-Kund:innen oder besonderen steuerfreien Umsätzen solltest du die genaue Behandlung mit deiner Steuerberatung klären. Steuerrecht wäre ja sonst versehentlich zu benutzerfreundlich.

Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest?

Seit 2025 gibt es eine 10-%-Toleranzgrenze. Wenn du die 55.000-€-Grenze im laufenden Jahr nur um maximal 10 % überschreitest, kannst du für dieses Jahr grundsätzlich noch Kleinunternehmer:in bleiben.

Die praktische Obergrenze liegt damit bei 60.500 €. Überschreitest du auch diese Grenze, fällt die Umsatzsteuerbefreiung für den Umsatz weg, mit dem du die Grenze überschreitest, und für alle danach folgenden Umsätze.

Wichtig: Wenn du merkst, dass du dich der Grenze näherst, solltest du nicht bis Dezember warten. Ab diesem Punkt wird Umsatzüberwachung wirklich relevant.

Rechnung als Kleinunternehmer:in

Als Kleinunternehmer:in darfst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen muss ein Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung enthalten sein.

Beispiel für den Rechnungshinweis:
Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.

Was eine Kleinunternehmer-Rechnung enthalten sollte

  • Dein Name bzw. Firmenname und deine Adresse
  • Name und Adresse der Kundin oder des Kunden
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsdatum oder Leistungszeitraum
  • Beschreibung der Leistung oder Lieferung
  • Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer
  • Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung

Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist nicht automatisch immer besser. Sie ist vor allem dann attraktiv, wenn du wenig laufende Ausgaben hast oder überwiegend mit Privatkund:innen arbeitest.

Vorteile

  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
  • Preislich oft attraktiver für Privatkund:innen
  • Keine laufende Umsatzsteuerabfuhr
  • Weniger Verwaltungsaufwand
  • Einfacherer Einstieg in die Selbstständigkeit

Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug bei betrieblichen Ausgaben
  • Bei größeren Investitionen oft weniger attraktiv
  • Für B2B-Kund:innen manchmal weniger interessant
  • Umsatzgrenze muss laufend überwacht werden
  • Bei Wachstum kann der Wechsel zur USt-Pflicht plötzlich relevant werden

Pflichten als Kleinunternehmer:in

Auch wenn du keine Umsatzsteuer verrechnest, musst du deine Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren. Die Kleinunternehmerregelung macht deine Buchhaltung einfacher, aber sie ersetzt sie nicht. Leider. Wäre ja zu schön gewesen.

  • Rechnungen korrekt ausstellen: ohne USt und mit Hinweis auf die Steuerbefreiung.
  • Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen: für deine Gewinnermittlung und Steuererklärung.
  • Belege aufbewahren: Rechnungen, Honorarnoten, Bankbelege und Zahlungsnachweise.
  • Umsatzgrenze überwachen: besonders dann, wenn dein Umsatz wächst.
  • Einkommensteuer beachten: Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer, nicht automatisch deine Einkommensteuer.
Merke: Kleinunternehmerregelung heißt nicht steuerfrei. Sie betrifft nur die Umsatzsteuer. Deinen Gewinn musst du trotzdem ermitteln und je nach Situation versteuern.

Freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten

Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerbefreiung verzichten und zur Umsatzsteuerpflicht optieren. Dann stellst du Rechnungen mit Umsatzsteuer aus, führst diese an das Finanzamt ab und darfst im Gegenzug Vorsteuer aus betrieblichen Ausgaben abziehen.

Das kann sinnvoll sein, wenn du vor allem B2B-Kund:innen hast oder größere Investitionen planst, etwa Kameraequipment, Computer, Büroausstattung oder andere teure Anschaffungen.

Achtung: Die Option zur Umsatzsteuerpflicht bindet dich grundsätzlich für fünf Jahre. Das sollte man also nicht aus einem spontanen „klingt erwachsen“-Moment heraus entscheiden.

Wann die Umsatzsteuerpflicht sinnvoll sein kann

  • Du arbeitest hauptsächlich für Unternehmen, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind.
  • Du hast hohe Investitionen und möchtest Vorsteuer geltend machen.
  • Du wirst die Umsatzgrenze ohnehin bald überschreiten.
  • Du möchtest von Anfang an wie ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen auftreten.

Wann die Kleinunternehmerregelung oft besser passt

  • Du arbeitest überwiegend mit Privatkund:innen.
  • Du hast geringe laufende Ausgaben.
  • Du willst deine Buchhaltung möglichst einfach halten.
  • Du bist nebenberuflich selbstständig oder noch im Aufbau.

Wie Accounted dich bei der Kleinunternehmerregelung unterstützt

Accounted hilft dir dabei, deine Einnahmen und Ausgaben laufend im Blick zu behalten. Besonders praktisch ist das für die Kleinunternehmerregelung: Du siehst jederzeit, wie nah du an der 55.000-€-Grenze bist und kannst früher reagieren.

  • Automatische Übersicht über deinen Jahresumsatz
  • Klare Auswertung für Einnahmen und Ausgaben
  • Unterstützung für österreichische Umsatzsteuersätze
  • iCloud Sync zwischen iPhone und Mac
  • Belege, Projekte und Kontakte an einem Ort

Accounted ersetzt keine Steuerberatung, aber es hilft dir, deine Zahlen sauberer zu führen und früher zu sehen, wenn sich steuerlich etwas verändert.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Gilt die Kleinunternehmergrenze 2026 weiterhin mit 55.000 €?

Ja. Die Kleinunternehmergrenze beträgt in Österreich seit 2025 55.000 € pro Kalenderjahr und gilt auch 2026.

Darf ich als Kleinunternehmer:in Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Wenn du die Kleinunternehmerregelung anwendest, stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung auf die Rechnung.

Kann ich als Kleinunternehmer:in Vorsteuer abziehen?

Nein. Du verrechnest keine Umsatzsteuer, darfst aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.

Was passiert, wenn ich mehr als 55.000 € Umsatz mache?

Wenn du die Grenze nur um maximal 10 % überschreitest, kannst du im laufenden Jahr grundsätzlich noch unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Überschreitest du auch die Toleranzgrenze, werden der überschreitende Umsatz und die folgenden Umsätze umsatzsteuerpflichtig.

Ersetzt Accounted meine Steuerberatung?

Nein. Accounted ist eine Buchhaltungs-App und hilft dir bei Übersicht, Erfassung und Auswertung. Für steuerliche Einzelfragen solltest du weiterhin eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater fragen.